Pflegeversicherung

 

Finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung


Bei Vorliegen einer Pflegestufe können Leistungen aus der Pflegekasse in Anspruch genommen werden. Gemäß § 37 Sozialgesetzbuch (SGB) XI „Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen“ steht den Bedürftigen auf Antrag folgendes Pflegegeld je Kalendermonat zu:


 

Pflegestufe I

Pflegestufe II

Pflegestufe III

ab 01. Januar 2010

225 Euro

430 Euro

685 Euro

ab 01. Januar 2012

235 Euro

440 Euro

700 Euro


Über diese Gelder aus der Pflegekasse können Sie frei verfügen. Das bedeutet, dass Sie diese Beträge auch für die selbst beschaffte Pflegehilfe verwenden dürfen, wenn dadurch die erforderliche Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) und hauswirtschaftliche Versorgung unterstützt wird.

Liegt noch keine Einordnung in eine Pflegestufe vor, muss durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein Gutachten erstellt werden. Während eines Hausbesuchs stellt ein ärztlicher Gutachter den erforderlichen zeitlichen Bedarf für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung fest. Auf Basis dieses Pflegegutachtens erfolgt anschließend die Einstufung durch die Pflegekasse.

Wir informieren Sie gern, wie Sie sich auf den angemeldeten Besuch des MDK vorbereiten, welche Unterlagen hilfreich sind (u. a. empfehlen wir das Führen eines Pflegetagebuchs) und welche Kriterien der MDK bei seinem Gutachten berücksichtigt.


Zusätzliche Leistungen bei Demenzerkrankung möglich


Seit dem 01.07.2008 sind gemäß § 45a und 45b SGB XI Ansprüche auf zusätzliche Betreuungsleistungen neu geregelt. Diese sollen Menschen zugute kommen, die in Ihrer Alltagskompetenz auf Dauer erheblich eingeschränkt sind. Nach Anerkennung eines Anspruchs (z. B. Demenzerkrankung) durch den MDK erstattet die zuständige Pflegekasse auf Antrag zusätzliche Leistungen zwischen 100,-- und 200,-- Euro monatlich. Hierbei hat der Gesetzgeber bestimmt, dass Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige Rechnungen, die sie über Betreuungsleistungen erhalten, bei der Pflegekasse zur Erstattung einreichen können.

Bitte informieren Sie sich hierzu parallel bei Ihrer zuständigen Pflegekasse.


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0 64 31 / 56 19 294


 

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