Fragen und Antworten

 

Gut zu wissen – Fragen und Antworten


Rund um das Thema einer legalen „24 h Betreuung“ und unser Konzept gibt es viel Wissenswertes. Nachfolgend gehen wir noch einmal auf die häufigsten Fragen ein. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, kontaktieren Sie uns. Wir beantworten Ihre Fragen gern persönlich.


  1. Warum sollten Sie M-SeDiA mit einer Vermittlung beauftragen?
  2. Ist die Vermittlung durch eine private Agentur legal?
  3. Wie funktioniert eine „Rund um die Uhr-Betreuung“?
  4. Welche Bedingungen sind erforderlich?
  5. Wie sind die Bestimmungen hinsichtlich Abeitszeit und Urlaub geregelt?
  6. Wie hoch sind die monatlichen Kosten?
  7. Gibt es finanzielle Unterstützung von der Pflegeversicherung?
  8. Können die Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden?
  9. Sind die Betreuerinnen versichert?
  10. Müssen die ungarischen Betreuerinnen behödlich angemeldet werden?
  11. Wie lange dauert es, bis die Betreuerin eintrifft?
  12. Wird der ambulante Pflegedienst weiter benötigt?

 

Warum sollten Sie M-SeDiA mit einer Vermittlung beauftragen?

Eine Reihe von Antworten auf diese Frage finden Sie bereits unter „Was wir für Sie tun“.
Kernpunkte unserer Kompetenz sind:

  • Eine persönliche und eingehende Beratung. Von der Anfrage und Beurteilung der individuellen Situation über Empfehlung einer geeigneten Betreuerin bis zur Unterstützung bei Abwicklung behördlicher Angelegenheiten sind wir für Sie da.
  • Eine transparente und faire Zusammenarbeit.
    Wir erläutern Ihnen gern jeden Schritt des Ablaufs. Sie bestimmen den Anteil unserer Unterstützung - egal, ob Sie nur eine Personalempfehlung wünschen oder wir für Sie auch organisatorische Details übernehmen. Sie haben persönlichen Kontakt mit der Dame bevor Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben müssen und haben die Sicherheit, dass auch die Betreuerin, für die Sie sich entscheiden, zu Ihnen kommt.
  • Ein rechtlich legales und seriöses Konzept.
    Unter dem Menüpunkt „Rechtliches“ haben Sie bereits über die gesetzlichen Grundlagen gelesen. Auf Wunsch unterstützen wir Sie gern bei der Umsetzung der einzelnen Schritte.
  • Soziale Verantwortung gegenüber den Betreuerinnen.
    Durch das vorgegebene Vermittlungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit ist sichergestellt, dass die Damen auch sozial abgesichert und versichert sind.


Ist die Vermittlung durch eine private Agentur legal?
Ja. Die Anwerbung und Vermittlung von Personen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten zur Beschäftigung in Haushalten mit Pflegebedürftigen ist auch privaten Agenturen erlaubt.

Wie funktioniert eine „Rund um die Uhr-Betreuung“?
Die Betreuerin wohnt im Haushalt der Senioren, ist so jederzeit erreichbar und hilfsbereit. Die wöhentliche Arbeitszeit entspricht den tariflichen Bestimmungen (38,5 Stunden/Woche). Da die Unterstützung flexibel und in Abschnitten über den Tag verteilt ist, kann so eine "Rund um die Uhr-Betreuung" gewährleistet werden.

Welche Bedingungen sind erforderlich?
Die Betreuerin braucht ihr eigenes, abschließbares Zimmer mit Grundausstattung. Ebenso müssen Bad und WC zur Mitbenutzung zur Verfügung stehen. Hierfür muss der Arbeitgeber Sorge tragen. Ob Kost und Logis durch den Arbeitgeber übernommen werden, muss ebenfalls angegeben werden. Die Kosten hierfür können als sogenannte Sachbezugswerte auf das Bruttoeinkommen angerechnet werden.

Wie sind die Bestimmungen hinsichtlich Arbeitszeit und Urlaub?
Hier gelten grundsätzlich die bundesweit einheitlichen Tarifbestimmunen:               Urlaubsanspruch / Jahr: bis einschl. 29 Lebensjahr 26 Tage, ab dem 29 Lebensjahr 30 Tage. Die Wochenarbeitszeit muss den tariflichen bzw. üblichen Vollzeitstundenzahlen entsprechen.

Wie hoch sind die monatlichen Kosten?
Die Höhe der Aufwendungen richtet sich in erster Linie nach den Tarifen, die der deutsche Hausfrauenbund und die Gewerkschaft NGG für die jeweiligen Bundesländer geschlossen haben. Natürlich muss auch der persönliche Betreuungsaufwand und die Anforderungen an die Betreuerinnen berücksichtigt werden. Dei aktuellen taruflichen Mindestentgelte liegen, je nach Bundesland, bei ca. 1.200,-- bis 1.400,-- Euro brutto/Monat. Hinzu kommen noch der Arbeitgeberanteil an den gesetzlichen Sozialversicherungen sowie Beiträge zur berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung. Wenn Sie nähere Informationen wünschen, sezten Sie sich einfach mir uns in Verbindung oder besuchen die Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit.

Gibt es finanzielle Unterstützung von der Pflegeversicherung?
Pflegebedürftige, die in eine Pflegestufe erhalten haben, können auf Antrag finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse bekommen. Nähere Details finden Sie unter dem Punkt „Pflegeversicherung“.

Können die Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden?
Ja, zumindest teilweise. Die für die Pflege, Betreuung oder Versorgung anfallenden, finanziellen Aufwendungen können als außergewöhnliche Belastung oder als Kosten haushaltsnaher Dienstleistungen steuermindernd geltend gemacht werden. Dies trifft nicht nur auf die betreuten Personen selbst zu, tragen zum Beispiel Angehörige die Kosten der Unterstützung, so können diese die Ausgaben steuerlich absetzen. Ihr Steuerberater informiert Sie detailliert über die Möglichkeiten.

Sind die Betreuerinnen versichert?
Als versicherungspflichtig angestellte Arbeitnehmer sind die Damen kranken- und unfallversichert. Ebenso werden durch den Arbeitgeber Beiträge zur Arbeislosen-und Rentenversicherung abgeführt.

Müssen die ungarischen Betreuerinnen behördlich angemeldet werden?
Ja. Nach Erteilung der Arbeitsgenehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit, muss innerhalb von einer Woche der zuständige Träger der Unfallversicherung informiert werden und innerhalb von zwei Wochen die Anmeldung bei den Sozialversicherungen erfolgen. Ebenso ist die Wohnsitzanmeldung bei Einwohnermeldeamt erforderlich. Diese veranlasst auch die Zustellung einer Lohnsteuerkarte und die Meldung bei der Zuständigen Ausländerbehörde.

Wie lange dauert es, bis die Betreuerin eintrifft?

Abhängig vom Vermittlungsverfahren (namentlich oder anonym) müssen hierbei ca.  5 - 6 Wochen Bearbeitungszeit duch die deutschen und ausländischen Arbeitsverwaltungen einkalkuliert werden.

Was tun, wenn Veränderungen notwendig sind?
Die rechtlichen Bestimmungen legen fest, dass der Auftraggeber den Betreuerinnen gegenüber keine Weisungsbefugnis besitzt. Werden Veränderungen im Rahmen der Betreuung erforderlich, sind wir Ihr Ansprechpartner. Wir geben Ihre Wünsche an den Arbeitgeber der Betreuungskräfte weiter, der die neuen Tätigkeiten anweist, ggf. kümmern wir uns um die Änderung der Dienstleistungsvereinbarung.

Wie sind die Kündigungsfristen der Vereinbarungen?
Wenn keine weitere Betreuung erforderlich ist, sind Kündigungsfristen der jeweiligen Vereinbarungen beidseitig 30 Tage. In unvorhergesehenen Fällen können Sie mit uns über eine flexible Regelung sprechen.

Wird der ambulante Pflegedienst weiter benötigt?
Wir sehen uns nicht im Wettbewerb mit den ambulanten Pflegediensten. Im Bereich der medizinischen Behandlungspflege (z.B. Wundversorgung, setzen von Spritzen etc.) sind diese unverzichtbar, wir begrüßen eine Zusammenarbeit mit den von uns vermittelten Betreuerinnen. Durch die Pflegekasse besteht dann auch die Möglichkeit, eine Kombileistung, bestehend aus Pflegesachleistung und Pflegegeld, zu beantragen.


Vertrauen braucht persönlichen Kontakt: Für eine ausführliche Beratung oder Fragen sind wir gern für Sie da und freuen uns auf Ihren Anruf:
0 64 31 / 56 19 294


 

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