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Rechtliche Informationen – Die sichere Seite
Die erforderlichen rechtlichen Grundlagen für die legale Vermittlung und die Tätigkeit der ungarischen Betreuerinnen in Deutschland sind im Wesentlichen geschaffen durch:
- den "§ 21 der Beschäftigungsverordnung" über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer versicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung.
Aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit mit der Arbeitsverwaltung in Ungarn können die Betreuerinnen nach Deutschland vermittelt werden. Diese dürfen dann als angemeldete Arbeitnehmerinnen hauswirtschaftliche Arbeiten und notwendige pflegerische Alltagshilfen in Haushalten mit Pflegebedürftigen übernehmen. Hierbei ist zu beachten, dass dies nur für pflegebedürftige Personen im Sinne des § 45a - Elftes Sozialgesetzbuch genehmigt wird.
- den "§ 284 - Drittes Sozialgesetzbuch" zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis - EU
Diese Arbeitsgenehmigung wird durch die Agentur für Arbeit unter anderem für ungarische Staatsbürger erteilt, die eine versicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung in einem deutschen Privathaushalt aufnehmen.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter den Menüpunkten "Ablauf" und "Fragen und Antworten" oder auch auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.
Gern sind wir auch persönlich für Sie da, um Ihnen weitere Details zu erläutern.
Eine Absicherung auch für die Betreuerinnen
Die ungarischen Betreuerinnen und Ihre Angehörigen sind somit rundum versichert. Drohende Geldbußen auch für eine Jahre zurückliegende, illegale Beschäftigung sind ausgeschlossen.
Vertrauen braucht persönlichen Kontakt: Für eine ausführliche Beratung oder Fragen sind wir gern für Sie da und freuen uns auf Ihren Anruf: 0 64 31 / 56 19 294
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